Gefunden

Fast jede Prüfung in unserem Katalog geht auf eine Beobachtung an einer echten Website zurück. Hier stehen die Fälle, die dahinterstecken.

Alle Fälle sind anonymisiert. Was wir bei einer Prüfung sehen, sehen wir im Auftrag des Betreibers. Es steht hier ohne Adresse, ohne Namen und ohne Angabe, an der sich eine einzelne Website wiedererkennen ließe.

  1. 29. August 2026

    Ein Werbezusatz in der Adresse legte die Seite lahm

    Eine Adresse lud tadellos. Dieselbe Adresse mit einem angehängten Werbezusatz beantwortete der Server mit einem Fehler. Solche Zusätze hängen Newsletter-Werkzeuge, Anzeigenplattformen und KI-Assistenten an jeden weitergegebenen Verweis. Die Ursache sitzt meist in der Adressverarbeitung oder im Zwischenspeicher, nicht im einzelnen Namen.

    Warum das zählt. Betroffen ist genau der Besucher, für den Geld ausgegeben wurde. In der Zugriffsstatistik steht dazu kein Fehler, sondern schlicht kein Besuch. Der Betreiber sieht eine Kampagne ohne Wirkung und sucht die Ursache bei der Anzeige.

    Was daraus wurde. Jeder Prüflauf ruft seitdem bis zu drei Seiten zusätzlich mit einem angehängten Zusatz ab. Der Zusatz ist bewusst neutral benannt und kein Kampagnenparameter. Sonst erschiene unsere Prüfung in der Auswertung des Kunden als Werbebesuch. Wir würden seine Zahlen verfälschen, um seine Technik zu prüfen.

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  2. 27. August 2026

    Die erste Prüfdatei brachte 78 Versionsangaben ans Licht

    Ein Betreiber richtete auf seiner Website das Auskunftsskript ein. Beim ersten Abruf meldete es 78 Versionsangaben: Betriebssystem, PHP, Module, Bibliotheken und Pakete. 69 davon ließen sich beurteilen.

    Warum das zählt. Von außen war nichts davon sichtbar. Eine veraltete Bibliothek steht in keinem Quelltext, und ein Modul nennt seine Version nirgends öffentlich. Wer nur von außen prüft, hält eine Website für gepflegt, deren Bestandteile seit Jahren unverändert stehen.

    Was daraus wurde. Beurteilt wird ausschließlich, was aus einer Schnittstelle oder einer Metadatei stammt. Angaben aus Versionskommentaren und Dateinamen werden gezählt und benannt, aber nicht bewertet. Eine geänderte Datei behält ihren alten Kommentar, und Dateien werden umbenannt, ohne dass die Version mit umbenannt wird.

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  3. 26. August 2026

    Ein Verweis, den nur der Browser rettet

    Auf fast allen Websites einer Betreuung stand ein Verweis auf eine Unterseite für die Cookie-Einstellungen. Der Server beantwortete diese Adresse mit einem Fehler. Abgefangen wurde der Klick erst im Browser, durch das eingesetzte Cookie-Werkzeug.

    Warum das zählt. Gemessen ist der Verweis tot, und für einen Besucher ohne aktives Skript ist er es auch. Für diese Betreuung ist der Befund trotzdem keine Aufgabe. Auf einer fremden Website wäre dieselbe Adresse ein echter Mangel. Der Unterschied ist nicht die Adresse, sondern wer sie erklärt.

    Was daraus wurde. Ausnahmen gelten seitdem wahlweise für einen einzelnen Vorgang oder für den ganzen Bestand einer Betreuung. Jede Ausnahme trägt Begründung, Urheber und Datum. Ohne Begründung ist sie nach einem halben Jahr nicht mehr von einem Versehen zu unterscheiden. Ausgenommen heißt dabei nicht verschwunden: Der Vorgang bleibt im Bericht.

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  4. 24. August 2026

    Ein PHP-Zweig fiel aus der Pflege, und niemand merkte es

    Der PHP-Zweig 8.1 erhält seit dem 31. Dezember 2025 keine Sicherheitsaktualisierungen mehr. Auf mehreren betreuten Websites lief er danach weiter. Sichtbar war das nirgends. Die Websites arbeiteten einwandfrei, und von außen verrät der Server seine Version oft gar nicht.

    Warum das zählt. Ein Hoster kündigt die Abschaltung eines Zweiges mit wenigen Wochen Vorlauf an. Wer dann erst zusammensucht, welche Websites betroffen sind, stellt unter Zeitdruck um. Genau in dieser Lage entstehen Ausfälle. Und jedes Jahr fällt der nächste Zweig aus der Pflege.

    Was daraus wurde. Die Bestandsübersicht führt die PHP-Versionen aller Websites mit ihrer Pflegelage zusammen. Websites ohne eingerichteten Zugang stehen dort als eigene Gruppe. Nicht erhoben ist etwas anderes als in Ordnung, und wer beides zusammenwirft, hält seinen Bestand für besser dokumentiert, als er ist.

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  5. 19. August 2026

    Ein Impressum verwies auf eine Stelle, die es nicht mehr gibt

    Im Impressum stand der Pflichtverweis auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung. Diese Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Neue Beschwerden nahm sie schon seit dem 20. März 2025 nicht mehr an. Der Satz stand seit Jahren dort und war einmal richtig.

    Warum das zählt. Ein Impressum nennt damit einen Weg zur Streitbeilegung, den es nicht mehr gibt. Das ist eine unzutreffende Angabe gegenüber Verbrauchern. Bemerkt wird so etwas nicht beim Lesen, denn niemand liest sein eigenes Impressum noch einmal. Rechtstexte altern still.

    Was daraus wurde. Der Prüflauf sucht seitdem beide Adressen der abgeschalteten Plattform, auch den älteren Weg. Er meldet ebenso den guten Fall. Ohne diese Meldung wäre eine trefferfreie Liste von einer nicht durchgeführten Prüfung nicht zu unterscheiden.

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  6. 12. August 2026

    Gesperrt war Gemini, gemeint war die Google-Suche

    In den Zugriffsregeln einer Website war die Kennung Google-Extended gesperrt. Die Annahme dahinter war, damit die Verwendung der eigenen Texte durch KI-Systeme insgesamt untersagt zu haben. Die Kennung betrifft ausschließlich Gemini.

    Warum das zählt. Sie wirkt weder auf die Google-Suche noch auf deren KI-Übersichten. Eine Sperre allein an dieser Stelle lässt die reichweitenstärksten Fälle unberührt. Zugleich erweckt sie den Eindruck, die Frage sei entschieden. Das ist ungünstiger als gar keine Regel, denn niemand sieht noch einmal hin.

    Was daraus wurde. Der Hinweis dazu läuft in jedem Lauf mit, auch wenn nichts zu beanstanden ist. Der Befund nennt zu jeder der 25 Kennungen die Rolle: Training, Live-Abruf oder Suchindex. Eine Empfehlung sprechen wir nicht aus. Ob Sichtbarkeit oder Schutz schwerer wiegt, ist eine geschäftliche Abwägung.

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  7. 11. August 2026

    Dieselbe Seite unter zwei Schreibweisen

    Auf einer Website waren mehrere Verweise mit zwei aufeinanderfolgenden Schrägstrichen hinterlegt. Der Server lieferte unter beiden Schreibweisen dieselbe Seite aus. Für eine Suchmaschine sind das zwei Adressen mit gleichem Inhalt.

    Warum das zählt. Im Bericht dazu standen vier Aussagen, die so nicht stimmten. Sieben Seiten galten als von der Suche ausgeschlossen und sieben Adressen der Sitemap als überzählig. Der Abgleich auf doppelte Inhalte nannte den falschen Grund. Und die Sprachhinweise schienen nicht mehr auf die Seite selbst zu verweisen.

    Was daraus wurde. Adressen werden vor jedem Vergleich vereinheitlicht, an genau einer Stelle im Code. Vorher stand dieselbe Umwandlung siebenmal nebeneinander. Sechs Kopien waren zeichengleich, und genau deshalb fiel niemandem auf, dass keine davon mehrfache Schrägstriche zusammenzog. Es gab nichts zum Vergleichen.

    Daraus entstanden 2 Prüfungen: im Prüfkatalog nachlesen

Stand dieser Sammlung: 2. September 2026. Sie wächst nur, wenn wirklich etwas dazukommt.